Unter diesem Link finden sie die neuen Regelungen für Gesellschaftsjagden unter Coronabedingungen.
https://www.jaegerschaft-zeitz.de/get_file.php?id=34357152&vnr=690176
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Hinweise zur Trichinenuntersuchung
Probeneingang am Standort Zeitz
1. Weihnachten
Die Einlieferung von Trichinenproben ist
bis zum 22.12.2020, 09:30 Uhr
möglich.
2. Jahreswechsel
Die Einlieferung von Trichinenproben ist
bis zum 29.12.2020, 09:30 Uhr
möglich.
Für Untersuchungen am 23.12.20 und 30.12.20 müssen die Proben bis 9:30 Uhr in Weißenfels oder Naumburg abgegeben werden.
Am 02.01.2021 besteht zusätzlich die Möglichkeit Schwarzwild auf Trichinen untersuchen zu lassen.
Die Abgabe der Proben am 02.01.2021 ist ausschließlich in 06667 Weißenfels, Am Stadtpark 6 (Landratsamt an der Pforte) von 08:00 bis 09:30 Uhr möglich!!!
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Trichinenuntersuchung Schwarzwild
Am 02.01.2021 besteht zusätzlich die Möglichkeit Schwarzwild auf Trichinen untersuchen zu lassen.
Die Abgabe der Proben am 02.01.2021 ist ausschließlich in 06667 Weißenfels, Am Stadtpark 6 (an der Pforte) von 08:00 bis 09:30 Uhr möglich!!!
Weiterhin wird an folgenden Werktagen Trichinenuntersuchung durchgeführt und es können Proben zur Untersuchung wie gewohnt abgegeben werden (Weißenfels und Naumburg!!!):
bis 23.12.2020
28.12.2020 - 30.12.2020
ab 04.01.2021
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WICHTIG!
Ab dem 19.03.2020 ist es leider nicht mehr möglich ohne vorherige Terminvergabe die Räumlichkeiten des Landratsamtes zu betreten.
Das bedeutet wer noch seinen Jagdschein verlängern muss, muss vorher zwingend einen Termin (Telefonisch oder Mail) vereinbaren sonst wird die Person nicht ins Gebäude gelassen.
Es ist ausschließlich nur noch der Haupteingang Haus 1 zu nutzen.
Das gleiche gilt für die Waffenbehörde sprich An- und Abmeldung einer Waffe (Anzeigefrist!)
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Informationen für die Jagdausübungsberechtigten im Burgenlandkreis
zur Trichinenschau und zum Inverkehrbringen von Wildbret
(Stand 24.07.2020)
Organisatorische Änderungen bei der Probenannahme und der Abrechnung der Trichinenschau
1. Annahmestellen, Abgabe- und Leerzeiten für Trichinenproben von Wild
2. Umstellung der Bezahlung der Trichinenschau auf Gebührenmarken
3. Befundmitteilung und Freigabe des Wildbrets
- Annahmestellen, Abgabe- und Leerzeiten für Trichinenproben von Wild
- 06618 Naumburg, Schönburger Straße 41, Pförtner im Verwaltungsgebäude
- 06667 Weißenfels, Am Stadtpark 6 an der Pförtner im Verwaltungsgebäude
Annahmezeiten:
montags bis donnerstags: 06:30 Uhr – 17:30 Uhr
freitags: 06:30 Uhr – 10:00 Uhr
Leerzeiten:
montags bis donnerstags: 10:00 Uhr
freitags: 09:30 Uhr
- 06712 Zeitz, Domherrenstraße 1 separater Einwurfkasten für Proben,
(Volkshochschule) Haupteingang an der Treppe links
Annahme- und Leerzeiten:
montags bis donnerstags: 06.30 Uhr - 15.30 Uhr
freitags von 06.30 Uhr - 09.00 Uhr
Leerzeiten täglich 09.30 Uhr
Bitte beachten: Proben aus Zeitz werden erst am auf die Abgabe folgenden Werktag untersucht, Proben vom Freitag dann entsprechend erst am Montag!
Zur Abgabe von Proben zur Untersuchung auf Trichinen sind Kühleinrichtungen aufgestellt oder Einwurfkästen angebracht. Von dort werden die Proben zur entsprechenden Leerzeit der nächst möglichen Untersuchung auf Trichinen im Labor zugeführt.
Bitte beachten Sie die Leerzeiten!!!
Proben, die nach den Leerzeiten abgegeben werden, können erst am nächsten Tag untersucht werden (Proben aus Zeitz immer erst am auf die Abgabe folgenden Werktag). An den Abgabestellen sind jeweils Probeneingangsbücher ausgelegt, in denen die entsprechenden Eintragungen vorgenommen werden müssen.
Für die Untersuchung der Probe ist das vollständig und leserlich ausgefüllte sowie unterschriebene Original des Wildursprungsscheins mit allen Durchschlägen, zusammen mit den entnommenen Trichinenproben, fristgerecht (siehe Leerzeit unter 1.) an den oben genannten Annahmestellen des Burgenlandkreises abzugeben bzw. einzuwerfen.
Bitte beachten: 2 Teilproben unbedingt erforderlich
Probenmaterial: 1. Teilprobe: Muskulatur vom Vorderlauf
2.Teilprobe: Zwerchfellzapfen oder Zungenmuskulatur
Gesamtmenge mindestens 100 g/Tier
Auf eine sorgfältige Verpackung der Proben und das rechtskonforme Ausfüllen des Wildursprungsscheins wird ausdrücklich hingewiesen. Die Proben sind sauber, möglichst luftleer, doppelt in Plastiktüten zu verpacken.
Der Wildursprungsschein mit Durchschlägen ist ausgefüllt in die zweite Umhüllung zu legen.
Der Jagdausübungsberechtigte muss unbedingt immer bis zum Untersuchungsende, unter der auf dem Ursprungsschein dokumentierten Telefonnummer, erreichbar sein.
2. Bezahlung der Trichinenschau
Für die Trichinenschau werden Gebühren von der Kreisverwaltung nach “Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ erhoben.
Aus Praktikabilitätsgründen hat die Kreisverwaltung beschlossen,
die Bezahlung der Untersuchung über Gebührenmarken zu regeln.
Die Ausgabe der Gebührenmarken erfolgt:
beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises (in Weißenfels, Naumburg und Zeitz) zu den üblichen Öffnungszeiten sowie
per Zusendung im Brief
nach Bestellung der Marken per Fax (03443 372303),
nach Bestellung der Marken per mail (veterinaeramt@blk.de) oder
nach Bestellung der Marken per Brief an das VLÜA des Burgenlandkreis, Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt, Schönburger Str. 41 in 06618 Naumburg.
Bitte vor Abgabe der Probe den erforderlichen Gebührenwert mit der Gebührenmarke im oberen Bereich auf die Rückseite des Originales des Wildursprungsscheines kleben.
Werden Trichinenproben ohne Gebührenmarke abgegeben, müssen die Kosten für die Erstellung des Kostenbescheides zusätzlich zur Untersuchungsgebühr berechnet werden.
Bitte prüfen Sie vor Abgabe der Probe, ob die Angaben zur Probe gut leserlich und vollständig eingetragen sind und ob die Probe mit der entsprechenden Gebührenmarke versehen ist. Fehlerhafte Proben sind von der Untersuchung ausgeschlossen.
3. Befundmitteilung und Freigabe des Wildbrets
Nach Abschluss der Trichinenschau werden alle Durchschläge des Wildursprungsscheines mit einem Bestätigungsvermerk über das Ergebnis der durchgeführten Untersuchung an den Jagdausübungsberechtigten zurück geschickt. Das Original verbleibt bei der Kreisverwaltung.
Über das Wildbret der zu untersuchenden Stücke kann bei fristgerechter Abgabe der Probe (siehe Leerzeiten unter 1.) am Untersuchungstag ab 16:00 bzw. nach telefonischer Befundmitteilung (siehe unten) frei verfügt werden.
Eine telefonische Auskunft über das Untersuchungsergebnis kann in dringenden Fällen Montag bis Donnerstag von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr unter 03443 372-111 / -318 /-302 und Freitag von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr unter 03443 372-111 eingeholt werden.
gez. Dr. A. Krüger-Roethe
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Burgenlandkreis • Postfach 1151 • 06601 Naumburg (S.) | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt SG Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Futtermittelüberwachung Rückfragen an: Herrn Stützer Telefon: 03443 372 318 Telefax: 03443 372 303 E-Mail: stuetzer.karsten@blk.de
Dienststelle/Besucheranschrift: Am Stadtpark 6 06667 Weißenfels Zimmer-Nr. 214 | |||
Jägerschaften Burgenlandkreis |
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Ihre Zeichen | Ihre Nachricht vom | Mein Zeichen | Datum | |
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| II/39/391.51 | 28.07.2020 | |
Tierseuchenüberwachung, Fleischhygiene
Hier: Informationen für die Jagdausübungsberechtigten im Burgenlandkreis zur Trichinenschau und zum Inverkehrbringen von Wildbret (Stand 24.07.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage erhalten sie das aktuell überarbeitete Informationsblatt zur Trichinenschau. Prinzipiell bleibt das Verfahren wie gehabt.
Die eingearbeiteten Änderungen betreffen:
kleine Änderungen bei den Annahme- und Leerzeiten,
den Hinweis, dass alle und nicht nur 2 Durchschläge des Wildursprungsscheines abzugeben sind und, dass bei fristgerechter Abgabe der Probe am Untersuchungstag ab 16:00 bzw. nach telefonischer Befundmitteilung (siehe unten) frei verfügt werden kann (bitte Ausnahmeregelung Zeitz beachten).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Hoffmann
Amtlicher Tierarzt